Staatliche Tabakmonopolverwaltung: Keine Produktion oder Betrieb von elektronischen Zigaretten ohne Tabakmonopollizenz

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Die staatliche Tabakmonopolverwaltung hat eine Mitteilung herausgegeben, um die Überwachung von E-Zigaretten zu verstärken. Der vollständige Text lautet wie folgt:

Bekanntmachung der Staatlichen Tabakmonopolverwaltung über Angelegenheiten zur Stärkung der Aufsicht über elektronische Zigaretten

28. September 2022

Staatliches Tabakamt [2022] Nr. 118

Tabakmonopolbüros der Provinzen:

Um den wichtigen Beschluss des Zentralkomitees der Partei und des Staatsrates zur Stärkung der Aufsicht über elektronische Zigaretten gründlich umzusetzen, ist der Geist des „Beschlusses des Staatsrates zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Tabakmonopolgesetz“ strikt umzusetzen der Volksrepublik China“ und Anleitung der Hauptakteure auf dem Markt für elektronische Zigaretten, sich schrittweise an die „Maßnahmen für die Verwaltung elektronischer Zigaretten“ anzupassen. (State Tobacco Monopoly Administration Announcement No. 1 of 2022), der verbindliche nationale Standard für elektronische Zigaretten (GB 41700-2022) und damit verbundene unterstützende Richtlinien und Maßnahmen, geben qualifizierten Marktteilnehmern für elektronische Zigaretten ausreichend Zeit, um sich auf administrative Lizenzierungsangelegenheiten vorzubereiten. Durchführung von Produktkonformitätsdesign, vollständiger Produktumwandlung und anderen Arbeiten hat die staatliche Tabakmonopolverwaltung eine angemessene Übergangsfrist für die Überwachung elektronischer Zigaretten festgelegt. Während der Übergangszeit verliefen verschiedene regulatorische Arbeiten stabil, geordnet und koordiniert und legten eine gute Grundlage, um die schrittweise Verwirklichung der gesetzlichen Überwachung des E-Zigarettenmarktes und die Einbeziehung der E-Zigarettenindustrie in den Weg der Legalisierung und Standardisierung voranzutreiben.

Um die rechtliche und standardisierte Governance von E-Zigaretten weiterhin zu fördern, die Gesundheit und Sicherheit der Menschen wirksam zu schützen, den Betrieb der E-Zigarettenindustrie zu standardisieren und die verbleibenden Probleme während der Übergangszeit effektiv zu lösen, die relevanten Angelegenheiten werden hiermit wie folgt mitgeteilt.

  1. Die Hauptakteure des Marktes für elektronische Zigaretten müssen die Produktions- und Betriebstätigkeiten gemäß dem Gesetz durchführen

(1) Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Unternehmen des E-Zigarettenmarktes, die an der Herstellung und dem Betrieb von E-Zigaretten beteiligt sind, eine Tabakmonopollizenz in strikter Übereinstimmung mit dem „Tabakmonopolgesetz der Volksrepublik China“, „Verordnungen über die Umsetzung des Tabakmonopolgesetzes der Volksrepublik China“ und „Tabakmonopolgesetz der Volksrepublik China“. Managementmaßnahmen für E-Zigaretten, obligatorische nationale Standards für E-Zigaretten, verschiedene unterstützende Richtlinien und Vorschriften der staatlichen Tabakmonopolverwaltung usw. zur Durchführung von Produktions- und Geschäftsaktivitäten. Hersteller von elektronischen Zigaretten, Zerstäuberherstellern, Herstellern von Nikotin für elektronische Zigaretten, Großhandelsunternehmen für elektronische Zigaretten und Einzelhandelsunternehmen für elektronische Zigaretten, die Tabakmonopollizenzen gemäß dem Gesetz erhalten haben, führen Transaktionen über die Transaktionsverwaltungsplattform für elektronische Zigaretten durch. Der Transport von elektronischen Zigarettenprodukten, Zerstäubern, Nikotin für elektronische Zigaretten usw. unterliegt der Aufsicht des Tabakmonopolbüros, und Logistikdokumente müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften erstellt und beigefügt werden.

(2) Im Inland verkaufte elektronische Zigarettenprodukte müssen den verbindlichen nationalen Standards für „Elektronische Zigaretten“ und den „Vorschriften über Warnzeichen für elektronische Zigaretten“ (Guoyanban [2022] Nr. 64) entsprechen. Elektronische Zigarettenprodukte, die nicht in China verkauft und nur für den Export verwendet werden, müssen den Gesetzen, Vorschriften und Standards des Ziellandes oder der Zielregion entsprechen; Wenn das Zielland oder die Zielregion keine relevanten Gesetze, Vorschriften und Standards hat, müssen sie die Gesetze, Vorschriften und Standards unseres Landes einhalten. Relevante Anforderungen, um die Qualität und Sicherheit der exportierten Produkte zu gewährleisten. Produktionsunternehmen für elektronische Zigaretten, die eine Lizenz für ein Tabakmonopol-Produktionsunternehmen erhalten haben und im Exportgeschäft tätig sind, müssen den Export auf der Transaktionsverwaltungsplattform für elektronische Zigaretten beantragen.

(3) Tabakmonopolbüros auf allen Ebenen sollten ihre Aufsichtspflichten ernsthaft erfüllen, die Marktaufsicht im Einklang mit dem Gesetz stärken, die staatlichen Dienstleistungen kontinuierlich verbessern und die Legalisierung und Standardisierung der E-Zigaretten-Governance weiter vorantreiben. Lizenzanträge von E-Zigaretten-bezogenen Produktionsunternehmen, Großhandelsunternehmen und Einzelhandelsunternehmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz entgegennehmen und gemäß den einschlägigen Vorschriften und Betriebsanweisungen bearbeiten, die am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

  1. Relevante Verbotsbestimmungen wiederholen

(1) Natürliche, juristische Personen oder andere Organisationen, die keine Tabakmonopollizenz erhalten haben, dürfen keine E-Zigaretten-bezogenen Produktions- und Betriebsgeschäfte betreiben, und die lizenzierte Einrichtung darf keine Produktions- und Betriebsgeschäfte betreiben, die über den Umfang der Lizenz hinausgehen.

(2) Keine natürliche Person, juristische Person oder sonstige Organisation darf elektronische Zigarettenprodukte, Dampfprodukte und Nikotin für elektronische Zigaretten über andere Informationsnetze als die Transaktionsverwaltungsplattform für elektronische Zigaretten verkaufen, die in den „Maßnahmen für die Verwaltung elektronischer Zigaretten“ festgelegt ist.

(3) Produkte, die die verbindlichen nationalen Normen für elektronische Zigaretten nicht erfüllen, d. h. die technische Überprüfung nicht bestanden haben, dürfen nicht auf dem Inlandsmarkt verkauft werden. Die auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten-Produkte müssen mit den Produktinformationen übereinstimmen, die die technische Überprüfung bestanden haben.

(4) Es ist verboten, Werbung für elektronische Zigaretten in den Massenmedien oder an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Freien zu veröffentlichen. Jede Form von Werbung für E-Zigaretten an Minderjährige ist verboten. Es ist verboten, Werbung und öffentlich-rechtliche Werbung für andere Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, um den Namen, die Marke, die Verpackung, die Dekoration und ähnliche Inhalte von elektronischen Zigaretten zu bewerben. Die von Herstellern oder Verkäufern elektronischer Zigaretten herausgegebenen Mitteilungen über Verlagerungen, Namensänderungen, Einstellungen und andere dürfen keine Namen, Marken, Verpackungen, Dekorationen und ähnlichen Inhalte von elektronischen Zigaretten enthalten. Es ist verboten, Ausstellungen, Foren, Ausstellungen usw. zu veranstalten, um für elektronische Zigarettenprodukte in verschiedenen Formen zu werben.

(5) Verkaufsstellen für elektronische Zigaretten dürfen nicht in der Nähe von Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderschulen, berufsbildenden weiterführenden Schulen, Fachschulen und Kindergärten errichtet werden. Einzelhandelsunternehmen für elektronische Zigaretten müssen elektronische Zigarettenprodukte von lokalen Großhandelsunternehmen für elektronische Zigaretten kaufen und dürfen nicht ausschließlich elektronische Zigarettenprodukte auf dem Markt verkaufen und dürfen keine elektronischen Zigarettenprodukte an Minderjährige verkaufen; In den Geschäftsräumen sind Warnschilder aufzustellen und Selbstbedienungsverkaufsmethoden sind nicht anzuwenden. Verkauf oder verschleierter Verkauf von E-Zigaretten-Produkten.

(6) Das Limitmanagement für elektronische Zigarettenprodukte, zerstäubte Produkte, Nikotin, das in elektronischen Zigaretten verwendet wird, und elektronische Zigarettenprodukte, die an anderen Orten mitgeführt werden, darf die von der jeweils zuständigen Abteilung des Staatsrats festgelegte Grenze nicht überschreiten.

  1. Behandeln Sie die verbleibenden Probleme im Zusammenhang mit der Übergangszeit ordnungsgemäß

Während der Übergangszeit wurden die Lizenzen aller berechtigten bestehenden E-Zigaretten-Marktteilnehmer abgeschlossen. Um die gesetzlichen Rechte von Unternehmen zu schützen, akzeptieren die staatliche Tabakmonopolverwaltung und das provinzielle Tabakmonopolbüro nach der Übergangszeit Einwände von bestehenden E-Zigaretten-Herstellern.

(1) Gegenstand des Widerspruchs. Bestehende E-Zigaretten-bezogene Produktionsunternehmen, die vor dem 10. November 2021 gegründet wurden und eine Gewerbeerlaubnis erhalten haben, erklärten ihre Bereitschaft, sich während der Übergangszeit zu bewerben und betrachteten sich als bestehende E-Zigaretten-bezogene Produktionsunternehmen, wurden jedoch nicht zertifiziert.

(2) Annahmefrist für Einwendungen. 8. Oktober bis 31. Oktober 2022.

(3) Das Organ, das den Widerspruch akzeptiert. Das Tabakmonopolamt des Landes, in dem sich der Wohnsitz (Hauptniederlassung, Betriebsstätte) des Antragstellers befindet.

(4) Möglichkeiten, Einwände zu erheben. Der Einspruch sollte schriftlich erhoben werden, insbesondere mit folgenden Unterlagen:

  1. Der Firmenname, der gesetzliche Sitz, der Name des gesetzlichen Vertreters (Verantwortlicher), der Kontaktname sowie die Telefon- und E-Mail-Adresse des widersprechenden Unternehmens;
  2. Spezifische und klare Einwände;
  3. Die sachliche Grundlage für den Einwand und relevante Begleitmaterialien;
  4. Datum des Widerspruchs.

Die oben genannten Schriftstücke sind vom gesetzlichen Vertreter (Verantwortlichen) des Unternehmens zu unterzeichnen und Seite für Seite mit dem Dienstsiegel zu versehen.

Die Landestabakmonopolverwaltung und die Landestabakmonopolverwaltung prüfen und bearbeiten den Widerspruch des Unternehmens.

Staatliche Tabakmonopolverwaltung

28. September 2022

Ayla
Autor: Ayla

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